Blass
I. Bláſs, m., –es; –e: 1) angeblasne Glut, Feuer-
flamme: Brem. Wörterb.: Das Fangen der Krebſe bei einem
B. Rabe, Geſetzſamml. für d. Mecklenb.-Schwerin’ſchen Lande,
2te Folge 2, 515, Nr. 1794. — 2) weißer Fleck, zumal
an der Stirn, Pferd mit einem ſolchen ꝛc. (ſ. BläſſeI):
Der B. ſchritt ſtattlich vor. Gotthelf U. 1, 121 ꝛc. —
3) (ſ. 2) mundartl. auch = Stirn: Den Goliath ...
genau an die Stirn oder B. getroffen. SClara (Wackernagel 3,
1, 898 Z. 29).
Anm. Engl. blaze in Bed. 1 u. 2, vgl. auch „Blüſe“.
Grundbegriff ſcheint der des hellen Schimmers, woraus ſich
dann blaß als Bez. der hellen, dem Weiß ſich nähernden Farbe,
dann auch der ſchwachen, geringen im Ggftz. der tiefen, inten-
ſiven Färbung entwickelt, vgl.: „bleich“, das ebenſo aus der
Urbed. „blickend“ (vgl.: blinkend, blank) in die des matt
Schimmernden, des farbenloſen Weiß übergegangen. Benecke
u. ſ. d. folg. Wörter.
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