Blass
I. Bláss, m., –es; –e:
1) angeblasne Glut, Feuerflamme: Das Fangen der Krebse bei einem B. Gesetzsamml. für d. Mecklenb.-Schwerin’schen Lande, 2te Folge 2, 515, Nr. 1794. —
2) weißer Fleck, zumal an der Stirn, Pferd mit einem solchen etc. (s. BlässeI): Der B. schritt stattlich vor. U. 1, 121 etc. —
3) (s. 2) mundartl. auch = Stirn: Den Goliath ... genau an die Stirn oder B. getroffen. 3, 1, 898 Z. 29).
Anm. Engl. blaze in Bed. 1 u. 2, vgl. auch „Blüse“. Grundbegriff scheint der des hellen Schimmers, woraus sich dann blaß als Bez. der hellen, dem Weiß sich nähernden Farbe, dann auch der schwachen, geringen im Ggftz. der tiefen, intensiven Färbung entwickelt, vgl.: „bleich“, das ebenso aus der Urbed. „blickend“ (vgl.: blinkend, blank) in die des matt Schimmernden, des farbenlosen Weiß übergegangen. u. s. d. folg. Wörter.
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