Bläser
Blǟser, m., –s; uv.:
1) eine Person, die bläst (B–in, f.), z. B.:
a) Glash.: Er reicht nun die Pfeife dem zweiten Arbeiter, dem B. zu. Glas-B. (s. Gläser), — bei Adelung ohne Uml.: Glasbl aser etc. —
b) musikalische Jnstrumente: Ein ganz vorzüglicher B. auf dem Cornet à piston. R. 2, 311; Zwanzig B. spielten frisch. F. 3, 139; 142; Zum kräftigen Marsche der B. 2, 27; Ein Chor von B–n. 4, 409 etc. Mit fremder Endung: „Blasiasten“. pius 190. So: Drommeten- 8, 82a); Dudelsack- Irl. 1, 431); Flöten- 4, 289); Kuhhorn- Rom. 103); Syringen- Th. 8, 9), ferner: Lärm-, Alarm-B. etc. —
c) Person, die flüstert, nam. in der Zsstzg.: Ohren-B., Person, die Einem Allerlei zuflüstert, zumal dem Hörenden angenehme, Andre verleumdende und verklatschende Dinge. 5, 16; In Ew. kurfürstl. Gnaden Kammer, unter den Ohrenbläsern. 6, 360b; Nov. Kr. 3, 31 etc. — Außerdem Zsstzg. wie Ein- gH. 2, 403; 1, 62; 7, 183), Zu-B. = Souffleur etc. (s. Zsstzg. von blasen). —
2) natürl. ohne das fem. auch Bez. von andern blasenden Wesen und Dingen, so: des Walfisches, des Magnets, des Aschenziehers oder Turmalins etc.; so auch statt „Gebläse“, z. B.: Beide Arten von Gebläse lassen sich in einfachwirkende und doppelwirkende oder Doppel- B. eintheilen. 2, 54; Wetter-B. 1, 174, eine Einrichtung, in die Grubengebäude atmosphärische Luft zu leiten etc. (s. d. folg.).
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