bischofen
Bischoferei
bischoflich
Bischofthum
Biſchof~en, intr. (haben): Biſchof [2] trinken:
Wir haben gepunſcht und gebiſchoft. — ~erēī, f; –en:
Biſchofs-Weſen, -Treiben: Daß er die B. unter ihnen
einführte und 13 neue Biſchöfe ernannte. Gryphius 1, 345.
— ~lich, a.: nach Weiſe eines Biſchofs, von Biſchöfen
ausgehnd, von ihnen verwaltet ꝛc.: Zum b–en Amt.
Luther 8, 5a; Kaſtell, der alt-b. Sitz. Stumpf 404a; B–er
Beruf. Zinkgräf 1, 326 ꝛc., jetzt meiſt mit Umlaut: Her-
ſtellung der altbiſchöflichen Freiheit. V. 1, 146; Weil aus
der Biſchofskumm’ anhaucht biſchöfliche Weisheit. 143;
Wurde er biſchöflich [vom Biſchof] gekapitelt. Waldau N. 2,
117; Zinkgräf 1, 6; Die biſchöfliche [Episkopal-, angli-
kaniſche] Kirche; Erz-b. ꝛc. — ~thum, n., –(e)s; –e,
-thümer: Bisthum, ſ. d. Möſer Osn. 1, 192; Erz-B.
230 ꝛc.
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