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Bill
Bill, f.; –en; m., n., –(e)s; –e:
Gesetz-Vorschlag, -Entwurf, wie er dem „englischen Parlament“ zur Berathung und Annahme vorgelegt wird: Eine B. wird eingebracht, darüber abgestimmt, sie wird angenommen, abgelehntetc.; Das gefühlte Bedürfnis giebt Fug zur B.; denn B., das Stammwort von billig und Billigkeit, ist nichts Anders als, was Jemand fühlt, daß es als Vorschrift und Richtschnur gelten müsse. Jahn M. 127; Handhabe du Gesetz und B. V. 4, 50.
Anm. Häufiger der Ggstz. Un-B. in allen drei Geschlechtern, vgl.: Unbild 3 und z. B.: Zum Zeugen des Ungleichen, so ihm widerfahren. Weidner 31; ferner Benecke, der freilich jeden Vergleich mit engl. bill ablehnt, das aber nicht blos Zettel, Urkunde heißt, sondern auch Rechnung, s. Beil (Anm.), das vielleicht selbst mit Bild etymol. zusammenhängt, und Bille.
Zsstzg. Un-: wechselnden Geschlechts; Mz. gewöhnl. von Unbilde, s. d.: verletzende Handlung mit Bezug auf Den, dem sie widerfährt, versch. von Unrecht, das mehr den Bezug auf den Ausübenden hervorhebt: U., Unbilden des Wetters, des Klimas etc. Oft ohne Artikel: Mit Hohn und U. Bodenstedt 2, 94; U. an Ehr’ und Leibe verzeiht nur der Schwache. 180; Schmach für U. schafftest du. Chamisso 3, 258; Ein Herz, das Unrecht hasset und U. G. 5, 35; Daß drin ein König U. pflog. Rückert Morg. 1, 21 etc. Zumeist fem.: Rache nehmen für die erlittene U. Auerbach D. 4, 191; Daß die U. gesühnt sei, die Schmach gerächt. Freiligrath 2, 105; An dem die Menschheit so große U. ver- übt. Gotthelf Sch. 232; Durch die U. alter Zeit mistrauisch gegen alle Welt. Gutzkow Bl. 1, 264; Ausgleichung fremder U. R. 2, 262; Zur Abwehr fernerer U. Kühne Fr. 70; Lewald W. 1, 281; Müllner 2, 12; Schessel 155; Tochterchen, laß gut sein! mir entfuhr in der Hitze die U. V. 1, 126, mit der Anm. (vgl. Unbild): „Haller braucht die ebenfalls alte Form: der U. nach Frank’s Sprichw.: Der U. wird mit Billigkeit gestillt.“ So m. ferner: Jhr lasst den U., der mir widerfuhr, | nicht ungestraft. Geibel Rod. 152; Kühne Fr. 67; Einen U. zu rügen. Musäus M. 3, 40 etc. Aber auch n.: Wenn Dieser das U. bemerkt und rügt, womit man vor einigen Jahren in Deutschland Molièren verletzte. G. 33, 106; L. 11, 620 und, wo es unentschieden bleibt, ob mn. oder n.: Wenn ich dann vom U. dieser Welt | Nichts mehr zu fürchten habe. G. 13, 342 etc.