biester
Biesterkeit
biesterig
biestern
II. Bīēſter, a. (~keit, f.): trübe, düſter, verdrieß-
lich, verblendet, verwirrt: Bieſtre (trübe) Luft ꝛc. (Schütze).
— Dazu: ~ig, a.: irre, verwirrt. — ~n, intr. (ſein)
und gewöhnl. Zſſtzg. Ver-: irre, wirre werden und
in der Rechtsſprache auch „herrenlos werden und als
ein bonum vacans dem Landesherrn heimfallen“. Möſer
Ph. 4, 120; Man braucht das Wort verbieſtern von Men-
ſchen und Vieh, von Häuſern und Deichen, die der Eigenthü-
mer verlaſſen hat; ein verbieſterter Menſch iſt daher zugleich
ein Wildfang ꝛc. ebd.; 2, 305; 3, 341; Verbieſterung. 339;
Damit es [das Volk] nicht in die Welt hineinirre, ſich ver-
bieſtere und zerſtreut verlaufe. Jahn M. 138; Verbieſterter
Kopf. Gutzkow Liesli 84; In der größten Verbieſterung ..
wegen einer Reiſe, zu der ich mich über Hals und Kopf an-
ſchicken muß. Merck’s Br. 2, 52.
Anm. „B. heißt bei den Weſtfälingern ſoviel als arg;
Er iſt b. krank, b. grämlich ꝛc. Die arge Freiheit iſt aber,
wenn Einer ohne Schutz und Schirm ſo frei als ein Vogel ..
in der Luft iſt, den man herabſchießen kann.“ Möſer Ph. 3,
330; Arg- oder b-frei. 333; Bieſterfreiheit. 143, ſ. Osn.
1, 77 ꝛc. Schwerlich verwandt ſchwzr.: „Beiſtrig, mun-
ter, flink, lebhaft, vom niederſ. beiſtern, eilen.“ Stalder;
vgl.: engl. boisterous, heftig, ungeſtüm.
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