Faksimile 0136 | Seite 128
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biester Biesterkeit biesterig biestern
II. Bīēster, a. (~keit, f.):
trübe, düster, verdrießlich, verblendet, verwirrt: Biestre (trübe) Luft etc. (Schütze). Dazu:
~ig, a.:
irre, verwirrt.
~n, intr. (sein) und gewöhnl. Zsstzg. Ver-:
irre, wirre werden und in der Rechtssprache auch „herrenlos werden und als ein bonum vacans dem Landesherrn heimfallen“. Möser Ph. 4, 120; Man braucht das Wort verbiestern von Menschen und Vieh, von Häusern und Deichen, die der Eigenthümer verlassen hat; ein verbiesterter Mensch ist daher zugleich ein Wildfang etc. ebd.; 2, 305; 3, 341; Verbiesterung. 339; Damit es [das Volk] nicht in die Welt hineinirre, sich verbiestere und zerstreut verlaufe. Jahn M. 138; Verbiesterter Kopf. Gutzkow Liesli 84; In der größten Verbiesterung .. wegen einer Reise, zu der ich mich über Hals und Kopf anschicken muß. Merck’s Br. 2, 52.
Anm. „B. heißt bei den Westfälingern soviel als arg; Er ist b. krank, b. grämlich etc. Die arge Freiheit ist aber, wenn Einer ohne Schutz und Schirm so frei als ein Vogel .. in der Luft ist, den man herabschießen kann.“ Möser Ph. 3, 330; Arg- oder b-frei. 333; Biesterfreiheit. 143, s. Osn. 1, 77 etc. Schwerlich verwandt schwzr.: „Beistrig, munter, flink, lebhaft, vom nieders. beistern, eilen.“ Stalder; vgl.: engl. boisterous, heftig, ungestüm.