beulen
Bēūlen, 1) intr. (veralt.): B–d, mit Beulen be-
haftet. Frank Par. 37a ꝛc. — 2) tr.: einem Ggſtd. Beu-
len beibringen, gewöhnl. in Zſſtzg., z. B.: Āūs-:
die Beulen fortſchaffen: Keſſel a.; auch im Ggſtz. von
ein-b., heraus- oder hervortretende Beulen in Etwas
ſchlagen: Einem ſchadhaften, ein- und ausgebeulten Keſſel-
weſen. Tieck N. 3, 165. — Dúrch-: durchprügeln ꝛc.
— Ēīn-: Beulen in Etwas hineinſchlagen, ſ. aus-b.
— Ver-: durch Beulen verderben: Meine ſchönen Ge-
ſchirre werden mir zerſchlagen und verbeult. G. 6, 320. —
Zer-: zerſchlagen, ſo daß Beulen entſtehn u. ä. m.
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