beulen
Bēūlen, 1) intr. (veralt.):
B–d, mit Beulen behaftet. Par. 37a etc. — 2) tr.: einem Ggstd. Beulen beibringen, gewöhnl. in Zsstzg., z. B.: Āūs-: die Beulen fortschaffen: Kessel a.; auch im Ggstz. von ein-b., heraus- oder hervortretende Beulen in Etwas schlagen: Einem schadhaften, ein- und ausgebeulten Kesselwesen. N. 3, 165. — Dúrch-: durchprügeln etc. — Ēīn-: Beulen in Etwas hineinschlagen, s. aus-b. — Ver-: durch Beulen verderben: Meine schönen Geschirre werden mir zerschlagen und verbeult. 6, 320. — Zer-: zerschlagen, so daß Beulen entstehn u. ä. m.
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