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Bettler Bettlerin
Béttler, m., –s; uv.; –chen, lein; ~in, f.; –nen:
Person die bettelt, namentl. die aus dem Betteln ein Gewerbe macht, auch verächtliche Bezeichnung eines Armseligen, zuw. auch nur (scherzh.): ein ungestüm Bittender (s. Stellen-B.): Reichthum, der die B. aller Stände blenden muß. G. 23, 4; Die B–in zeugte mir Bettlergeschlecht. 1, 142; Sie wollen ungereformiert sein, wie sie sagen von einem solchen B. Luther 6, 121a; Meine B. und Geiler, die Drucker auf dem Leipziger Markt [die ungestüm Schriften zum Druck von mir verlangen]. 5, 528b etc.
Anm. Als Bestimmungsw. in Zsstzg. zuweilen mit Bettelwechselnd, doch zuweilen mit Unterschied. Z. B. ist ein Bettelkind (Auerbach D. 1, 480), ein bettelndes, wenn auch die Eltern keine Bettler waren, umgekehrt ein Bettlerkind (Freiligrath Pol. 1, 18), ein Kind von Bettlern, wenn es selbst auch nicht bettelt etc.
Zsstzg. vielfach, z. B.: Gássen-: Möser Ph. 1, 74.
Hēīm-: der als Bettler heimkehrt, sich heim bettelt. Spindler St. 1, 50.
Sáck-: der die Gaben in den Bettelsack steckt. Fischart B. 49b.
Stéllen-: der um eine Stelle bettelt etc.