Faksimile 0130 | Seite 122
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Bettel
Béttel, m., –s; uv.; -: 1) das Betteln, Bettelei.
Sprchw.: Nichts Reichers als der B.!; Wer ſich nicht
ſchämt, vom B. zu zehren, kann ſich leicht reichlich nähren;
B. hat langen Zettel, man trägt aller Welt Garn hinein,
ꝛc. Daß die Armuth ihr Eigenthum beim B. holte. Fichte
8, 59; Radikalmittel zur Ausrottung des B–s. Gutzkow; Auf
den B. herumziehen. Sch. 182a ꝛc. 2) Lumperei, Baga-
telle, verächtliche Bezeichnung für eine Sache von ge-
ringem Werth: Ein armer Mann mit [trotz] alle dem B.!
Engel; Warum bezahlt’ ich auch den B. nicht gleich? Derſ.;
Nehmt immer euren B. hin | und laſſt mir meinen frohen
Sinn. Hagedorn; Ich entſage dem ganzen prächtigen B. von
Adel, Stand und Reichthum. HvKleiſt; Der alte verlegne B.
meiner vermiſchten Schriften. L.; „Hunderttauſend Gulden!“
Ein großer B.! kaum genug für unſre Schulden. Ramler F.
3, 34; Wir ſind Manns genug für den Schaden aufzukom-
men, wir brauchen den Gemeinde-B. nicht. Auerbach D. 4,
204 ꝛc.
Anm. Als Beſtimmungsw. in Zſſtzg. oft (2) zur Bez.
des Armſeligen: Das B-Wort. Heine Lied. 227; -Prinzen.
B. 9a ꝛc., während in: Bettel-arm, -Brief, -Brod, -Bube,
-Junge, -Mönch, -Orden, -Stab, -Vogt ꝛc. das Beſtim-
mungsw. zu 1 oder zum Zeitw. betteln gehört. Manche
Zſſtzg. doppeldeutig, z. B.: Bettel-König: 1) Lumpenkönig.
2) B-Vogt, vgl.: Sie iſt wohl Bettlerkönigin, | die offne
Tafel hält. Uhland 388, = Königin der Bettler, ſ. Bettler
Anm.; B-Geld: 1) erbetteltes Geld. 2) verächtliche Bez.
des Geldes.