Faksimile 0130 | Seite 122
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Bettel
Béttel, m., –s; uv.; -:
1) das Betteln, Bettelei. Sprchw.: Nichts Reichers als der B.!; Wer sich nicht schämt, vom B. zu zehren, kann sich leicht reichlich nähren; B. hat langen Zettel, man trägt aller Welt Garn hinein, etc. Daß die Armuth ihr Eigenthum beim B. holte. Fichte 8, 59; Radikalmittel zur Ausrottung des B–s. Gutzkow; Auf den B. herumziehen. Sch. 182a etc. 2) Lumperei, Bagatelle, verächtliche Bezeichnung für eine Sache von geringem Werth: Ein armer Mann mit [trotz] alle dem B.! Engel; Warum bezahlt’ ich auch den B. nicht gleich? Ders.; Nehmt immer euren B. hin | und lasst mir meinen frohen Sinn. Hagedorn; Ich entsage dem ganzen prächtigen B. von Adel, Stand und Reichthum. HvKleist; Der alte verlegne B. meiner vermischten Schriften. L.; „Hunderttausend Gulden!“ Ein großer B.! kaum genug für unsre Schulden. Ramler F. 3, 34; Wir sind Manns genug für den Schaden aufzukommen, wir brauchen den Gemeinde-B. nicht. Auerbach D. 4, 204 etc.
Anm. Als Bestimmungsw. in Zsstzg. oft (2) zur Bez. des Armseligen: Das B-Wort. Heine Lied. 227; -Prinzen. B. 9a etc., während in: Bettel-arm, -Brief, -Brod, -Bube, -Junge, -Mönch, -Orden, -Stab, -Vogt etc. das Bestimmungsw. zu 1 oder zum Zeitw. betteln gehört. Manche Zsstzg. doppeldeutig, z. B.: Bettel-König:
1) Lumpenkönig. 2) B-Vogt, vgl.: Sie ist wohl Bettlerkönigin, | die offne Tafel hält. Uhland 388, = Königin der Bettler, s. Bettler Anm.; B-Geld:
1) erbetteltes Geld.
2) verächtliche Bez. des Geldes.