Berge
Bérge, f.; –n:
das was Etwas in sich hält, birgt, schützend bewahrt, gewöhnl. nur in Zsstzg., z. B.: Bēīn-: Beinschiene. — Bǖcher-: Sack etc., der Bücher enthält: Ich muß eure dicken Bäuche sprengen, ihr schwergefüllten B–e. Ber. VIII. — Erden-: der Leib aus Erde, insofern er die Seele in sich birgt: Der Greis, der jeden Augenblick aus seiner schon bröcklichen E. herausgeschüttelt werden kann. Ber. IX. — Gást-: s. Herberge: Der Hauswirth hat dem Gast G. zugesagt. Br. E. 341. — Háls-: eine aus Ringen bestehnde Rüstung vom Kopf bis unter die Knie, s. etc.; so (die erste Silbe vielleicht entstellt aus „alles“) oft in den Nibelungen bei z. B.: 1463; 1858; 2131; Gudr. 250 etc.; oft aber auch in engrem Sinne, s. Ohr-B.: Die rothe Kappe mit Seitenklappe und H. Hos. 2, 1, 183; 2, 3, 187; und scherzh. statt Halstuch: Weiße H–e, wozwischen die rothen Gesichter hervorguckten. Sal. 1, 240. — Hér-:
1) Ort zum Einkehren, wo Gäste schirmendes Obdach und Aufnahme finden; auch die gastliche Aufnahme selbst: H. und Speise finden. Luk. 9, 12; Bereite mir die H. 22; Welcher ist zur H. bei einem Gärber. 10; 6; Man bleibt forthin der Herberg treu. F. 3, 107; Der Todtengebeine H. [der Friedhof]. Mak. 1, 81; Schuf ihnen H. Gudr. 39; Einem H. geben, H. nehmen, suchen etc. Nib. 1373; 1119; 127; Nicht ist mir erlaubt die Herberg’ [Beherbergung, gastliche Aufnahme] oder Entsendung | eines Manns, den Rache der seligen Götter verfolget. Od. 10, 73 etc. So auch Zsstzg.: Jch werb’ um Gast herberg in dieser Stadt. Rost. 4a; Die Nacht-H. bei ihm anzunehmen. 4, 21; Diebs-, Bettel-, Boten-, Huren-, Jedermanns-, Kranken-H. bei dem auch noch Fürsten-H. verz. ist, s. 2. —
2) als öffentliches Wirthshaus, jetzt gewöhnlich nur von der geringsten Art: In den tannenbekränzten Wirthshäusern und H–n. 3, 271 etc., namentl. aber bei den Handwerkern: der Versammlungsort des Gewerks, wo sich die Lade befindet, wo die wandernden Gesellen aufgenommen und die kranken verpflegt werden. Wirth und Wirthin heißen Herbergs-Vater, -Mutter. So auch Zsstzg.: Bäcker-, Schneider-, Schuster-, Tischler-H. etc.; ferner: Heck- oder Winkel-H., eine verbotne, un- erlaubte. — Veralt.: Herberig. 196 etc.; meist gedeutet = Ort, der ein Heer birgt, s. doch vgl. und engl. harbour, auch = Hafen und so z. B.: Herbergende Bucht. Od. 10, 141. — Öhr-: O–n nach der Analogie von Halsberge, dem Theile der alten Rustung, welcher den Hals in Sicherheit setzte etc. 11, 351. — Rād-: s. Radbahre. — Wínt-: Burgzinne. Sch. 4, 254, s.
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