Bengelei
bengelhaft
ig
bengeln
schaft
Bengel~ēī, f.; –en:
bengelhaftes Wesen und Benehmen: Jenerenommierende B. Lut. 2, 96. —
~haft, a.: nach Weise eines Bengels: Meine zweiJungenwerden b. [wachsen heran]. 6, 143; B–erThürhüter. u. o. —
ig: s. Preßbengel. — ~n, tr.: 1) Hunde b., ihnen einen Bengel, Knüttel anhängen. —
2) (mit Knütteln, Steinen etc.) schlagen, werfen etc. 1, 473; Er bengelt mit Scheitern und Steinen hinauf. 320; Wenn man mir mit centnerigen Steinen das Herz zerbengelt hätte, daß es ein Grus wäre. G. 221 u. ä. Zsstzg. —
schaft, f.; 0: 1) Bengelhaftigkeit. Ph. 2, 225. —
2) eine Gesammtheit von Bengeln.
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