benedeien
* Benedēīen (lat.), tr.: ſegnen, preiſen: Hymen,
den ich benedeie. B.; Daß ich den Ort ſegne und benedeie. H.;
Das Haus benedei ich und preiſ’ es laut, Uhland U. v. —
Bei perſönlichem Objekt auch im Dat., vgl.: Mit be-
nedeitem Gut. Mendelsſohn Pſ. 21, 4; Meine Seele. benedeie
dem Herrn, | all mein Inniges ſeinen heiligen Namen. 103,
1; Dich will ich erheben, | deinen Namen ewig b. | täglich
benedeie ich dir. 145, 1 ff.
Anm. Aus lat. benedicere, wie der Ggſtz. (ver)male-
deien aus maledicere, im Partic. richtig ohne „ge*, wegen
der betonten Endung, vgl.: die Zeitw. auf „ieren“, ferner
z. B.: drommeten, trompeten, poſaunen, prophezeien, ſchal-
meien, woran ſich auch ähnl. „offenbaren“ (– ⏑ ⏑) ſchließt,
z. B.: Er hatte ihr auch eine Neuigkeit offenbart. Prutz
Muſ. 2, 236, daneben freilich im kirchlichen Sinn oft die
ältre Form: Geoffenbarte Religion ꝛc. Ähnl. neben:
„benedeit“, z. B. Heine Rom. 269; Kl. 2, 149; Kühne
.Char. 1, 127 ꝛc.; „Hochbenedeit“. H. 8, 176 ꝛc., oft ge-
benedeit. B. 12a; 103b; G. 7, 186; 12, 154; V. 4,
46; W. 12, 203; Hochgebenedeit, Heine Lied. 281; Über-
gebenedeit. Kohl A. 1, 372. Doch findet-ſich auch außer im
Partic. die Vorſilbe: Wir gebenedeien Gott. Luther 1,
20b; Mit Gebenedeiung. Schaidenraißer 14 a ꝛc. —
Nbnf. jüd. benſchen, z. B. Kompert Böhm. 208, ſegnen,
namentl. das Tiſchgebet nach der Mahlzeit ſprechen.
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