benedeien
* Benedēīen (lat.), tr.:
segnen, preisen: Hymen, den ich benedeie. Daß ich den Ort segne und benedeie. Das Haus benedei ich und preis’ es laut, U. v. — Bei persönlichem Objekt auch im Dat., vgl.: Mit benedeitem Gut. Ps. 21, 4; Meine Seele. benedeie dem Herrn, | all mein Inniges seinen heiligen Namen. 103, 1; Dich will ich erheben, | deinen Namen ewig b. | täglich benedeie ich dir. 145, 1 ff.
Anm. Aus lat. benedicere, wie der Ggstz. (ver)maledeien aus maledicere, im Partic. richtig ohne „ge*, wegen der betonten Endung, vgl.: die Zeitw. auf „ieren“, ferner z. B.: drommeten, trompeten, posaunen, prophezeien, schalmeien, woran sich auch ähnl. „offenbaren“ (– ⏑ ⏑) schließt, z. B.: Er hatte ihr auch eine Neuigkeit offenbart. Mus. 2, 236, daneben freilich im kirchlichen Sinn oft die ältre Form: Geoffenbarte Religion etc. Ähnl. neben: „benedeit“, z. B. Rom. 269; 2, 149; .Char. 1, 127 etc.; „Hochbenedeit“. 8, 176 etc., oft ge- benedeit. 12a; 103b; 7, 186; 12, 154; 4, 46; 12, 203; Hochgebenedeit, Lied. 281; Übergebenedeit. A. 1, 372. Doch findet-sich auch außer im Partic. die Vorsilbe: Wir gebenedeien Gott. 1, 20b; Mit Gebenedeiung. 14 a etc. — Nbnf. jüd. benschen, z. B. Böhm. 208, segnen, namentl. das Tischgebet nach der Mahlzeit sprechen.
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