beilen
Bēīlen, tr.:
1) mit dem Beile hauen, vgl. billen, z. B. schwzr.: Einen Baum b. = nothrinden, wenn kein Saft mehr drin ist, die Rinde davon abschälen, vgl. maien; ferner: Dem Raubmörder, der im J. 1833 gebeilt [mit dem Beil hingerichtet] wurde. 1856 Nr. 52. — So auch in Zsstzg., z. B.: Die Rinde vom Holländerholze abhauen, ohne es ganz glatt abzubeilen. Beilten ihm den Kopf ab. Decemb. 45 u. ā. m. —
2) untersuchen, wie viel Wein ein Faß in sich hält; wie viel unversteuerten Wein der Wirthin den Keller gelegt, ebenso: Ab-, an-b. Der dafür gesetzte Beamte: (Áb-, Án-)Beiler, m., –s; uv. (s. 1, 154); Ver-b. s. Anm. und Verbellen.
Anm. In der zweiten Bedeutung gehört es wohl auch zu Beil (s. d., Anm.), insofern die Beile, der Kerbstock (vgl. Ph. 2, 142), wonach früher allgemein gerechnetwurde, von den Einschnitten benannt ist. — Seem.: meistens mit P: Peil (vgl. auch Pegel) heißt eigentlich ein Maß, namentlich ein solches, an dem man die Höhe des Wassers erkennen kann ... Peilen, Etwas abmessen, untersuchen, beobachten, z. B.: die Sonne (beobachten, in welcher Himmelsgegend sie steht), den Grund (die Tiefe der See mit dem Loth messen), das Land (mittels des Kompasses seine Entfernung vom Schiff und Lage bestimmen), die Pumpe (mit dem Peilstock die Höhe des Wassers in der Pumpe) etc. — Bei Peil: Holz zum Verstopfen des Spundlochs [oder das Spundloch selbst] und Verbeilen ein Faß zuschlagen, verstopfen, vgl.: Gieß durch das Beil [des Fasses] ... Weinessig darauf [auf den Fisch], laß ihn also verbeilen; durch das Beil muß man öfters zusehen, ob der Essig nicht mangle. 1, 209a. Die von Schiffen geltenden Ausdrücke: Beil-brief, -fertig, -mäßig, -holz, 100a und 1, 168, scheinen aber nach richtiger Bemerkung nicht zu Beil, sondern zu bauen gehörig, im ältern Schwed. byla bauen, byle Gebäude.
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