Entbehrnis
Ent~bêhrnis, f.; –ſe; n., –ſes; –ſe: das Ent-
behren: Für die angedeutete E. bieten wir einen Erſatz.
Heine Lut. 1, 40; Das Publikum für die lange E. ſeines
Lieblings [objektiver Genitiv: dafür daß es ihn ſo lange
entbehrt] entſchädigen. 246; Kummer und E. ſprachen aus
den Zügen. HRau Deutſche Erz. (1850) 1, 27; Der geſetz-
lichen E–ſe. Rückert Mak. 1, 112, vgl.: Den geſetzlichen
Entbehrungen. 54, und ſo gewöhnlich.
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