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Entbehrnis
Ent~bêhrnis, f.; –se; n., –ses; –se:
das Entbehren: Für die angedeutete E. bieten wir einen Ersatz. Heine Lut. 1, 40; Das Publikum für die lange E. seines Lieblings [objektiver Genitiv: dafür daß es ihn so lange entbehrt] entschädigen. 246; Kummer und E. sprachen aus den Zügen. HRau Deutsche Erz. (1850) 1, 27; Der gesetzlichen E–se. Rückert Mak. 1, 112, vgl.: Den gesetzlichen Entbehrungen. 54, und so gewöhnlich.