baumeln
Bāūmeln, intr.:
(haben) sich hangend, schwebend hin und her bewegen, bammeln, s. d. z. B. von hängenden Lampen 23, 263), Laternen Soll 1, 214), Ubrgehängen g. L. 2, 55), Ohrgehängen, Anhenkern Nem. 1, 241), Rockschößen Irl. 1, 93), Zöpfen 2, 73), Kränzen NKr. 3, 267), Beinen R. 8, 40) etc., namentl. auch von Personen: (am Galgen) b., aufgehängt werden: Der muß b. 326a; 3, 262 u. o. — Das Gebaumel, die Baumelei.
Zsstzg. z. B.: Hin- und hêr- Scherr Gr. 1, 53; Heráb- Engel 7, 131; Hináb- FMüller 1, 117; Herāūs- Prutz DM. 1, 2, 22; Hervōr- HSmidt gL. 2, 55; Herúm- und herúnter- Sealsfield Tr.R. 1, 24 etc. — Nīēder-. Droysen A. 61. —
Um-: tr. Die vielen Lumpen die ihn umbaumelten. Kohl I. 1, 186 etc.
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