Bauer
I. Bāūer, n.; m., –s; uv.; chen, lein; -:
Wohn- ort (s. bauen 1) für gefangne Vögel, Käfig (s. d.): Der Zeisig im B–chen. etc., zuweilen übertr., auf ähnliche Behältnisse: Einen solchen Vogelbauer, mit dem viele Häuser versehen waren, nannte man ein Geräms. G. 20, 6; Das Eisenbau’r, worin er lag, | wird aufbcwahrt bis diesen Tag. 25a. Vogel-, Lerchen-, Finken-, Nachtigallen-, Papageienetc., Löwen- Pet. 178), Draht-, Messing-, Holz-B. etc.
Anm. Vgl. engl. bower = Laube, Wohnung, Mastkorb, und schwzr. B. = Käsemagazin. der das masc. sür niedersächsisch erklärt, braucht es doch selbst unter „Käfig“ und so findet es sich auch bei 1, 208; 2, 254b; 20, 6; R. 5, 139; 2, 178; Roth. 72; Ph. 1, 73; Mak. 2, 60; 12, 75; 77; 238; 282 etc., dagegen neutr.: 25a; M. 2, 86; Ferd. 1, 196; Mak. 2, 28; H. 5 etc.
Zsstzg. s. o., ferner: Ge-: Ein jeder Vogel muß seinen G. haben. Fleming J. 348b; Steckt den Papagei ins G. Schefer Laienbr. 211; Göckingk 2, 202; EKleist 2, 33; Ramler F. 2, 446; Thümmel 2, 181-etc.; Gebäuer. Schubert Nachts. 31.
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