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Baron
* Barōn (frz.), m., –(e)s; –e; Barönchen, lein;
–en-, –s-: Freiherr, die auf den Grafen dem Range
nach folgende Adelsklaſſe: Hier ſind wir gleich, B. und
Bauer. G.; Ein ganz feiner, ſchöner junger Mann! Wie ein
B.! Gutzkow; Barönchen. König Kl. 3, 50; 143; Setzen
Sie B. hinzu, das bezeichnet wenigſtens urſprünglich was ich
zu ſein wünſchte, nämlich ein Mann. FSchlegel Flor. 1, 68;
ſcherzhaft wie Freiherr, Einer, der ohne Stelle lebt,
z. B. ein Handlungskommis ohne Stelle.
Anm. Nbnf.: Des B. ALewald Aquar. (1837) 2, 198;
Dat. B–en. Auerbach D. 1, 101; Accuſ. B–en. 389; Mz.:
B–en. G. 5, 153; 39, 72; Müllner 4, 39 ꝛc. Urſprünglich
vielleicht trotz der undeutſchen Betonung deutſch in der Bed.
Mann, Vaſall. Stammverſchieden in der Bedeutung eines
Pflocks zur Befeſtigung der Harfenſaiten im Boden. vgl.
Barre 3 ꝛc.
Zſſtzg. z. B.: Den derben Land-B. G. 16, 312; Reichs-
B. Sch. 26b.