Faksimile 0094 | Seite 86
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Baronat Baronei Baronesse Baronet Baronie Baronin baronisieren Baronschaft
* Baron~āt, n., –(e)s; –e:
der Stand und die Besitzung eines Barons, Beck Arm. 10. —
~ēī, f.; –en:
Baronat. Wenn Keiner ein Baron wäre, der Schulden auf seiner B. hätte. Gotthelf Sch. 208; V. 4, 144. —
~ésse, f.; –n:
Freiherrin, Freifräulein. —
~ét, m., –s; –s:
In England Erbritter, zwischen Baron und Ritter in der Mitte stehnd. —
~īē, f.; –en:
Baronei: Die B. Forth; Die Feudal-B. [die Gesammtheit der Barone] war der Religion feindselig. Stahr Rep. 2, 25. —
~in, f.; –nen; Baronesse:
Zwei Baronin (wie heißt es in der Mehrzahl?). Börne 5, 262. —
~isīēren, tr.:
in den Freiherrnstand erheben. — intr. (haben): als Baron leben. —
~schaft, f.; –en:
Baronat.