Baron
* Barōn (frz.), m., –(e)s; –e; Barönchen, lein; –en-, –s-:
Freiherr, die auf den Grafen dem Range nach folgende Adelsklasse: Hier sind wir gleich, B. und Bauer. Ein ganz feiner, schöner junger Mann! Wie ein B.! Barönchen. Kl. 3, 50; 143; Setzen Sie B. hinzu, das bezeichnet wenigstens ursprünglich was ich zu sein wünschte, nämlich ein Mann. Flor. 1, 68; scherzhaft wie Freiherr, Einer, der ohne Stelle lebt, z. B. ein Handlungskommis ohne Stelle.
Anm. Nbnf.: Des B. Aquar. (1837) 2, 198; Dat. B–en. D. 1, 101; Accus. B–en. 389; Mz.: B–en. 5, 153; 39, 72; 4, 39 etc. Ursprünglich vielleicht trotz der undeutschen Betonung deutsch in der Bed. Mann, Vasall. Stammverschieden in der Bedeutung eines Pflocks zur Befestigung der Harfensaiten im Boden. vgl. Barre 3 etc.
Zsstzg. z. B.: Den derben Land-B. G. 16, 312; Reichs- B. Sch. 26b.
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