baren
III. Bāren, intr. (haben):
veralt., ein äußres Erscheinen darbieten; sich gehaben, benehmen, zeigen, mit Etwas verfahren, umgehen, s. Belege bei
Zsstzg.: Ge-:
1) intr.: Mag nun die Welt damit g., so gut sie kann. G. 2, 162; Weil .. ich damit so fromm gebare. 4, 18; Wie ernst das Leben auch gebare. 6, 18; Wie sie auf dem Lande mit der Gesellschaft gebarte, so that sie es auch hier. 22, 25; 27, 331; Wenn Sie uns toleranterweise mit dem Ihrigen so nach unserer unschuldigen Art g. [,,gewähren“ 40, 48] lassen. s. Reinh. 197; Gudr. 348; 1601 etc., vgl.: Ein Zorniger gebaret mit allen seinen Gliedern zorniglich ... So gebäret er gewiß also. 1137a etc. —
2) refl.: Gebarte sich, als wäre er nur auf Urlaub daheim. D. 4, 189; SchV. 279; Ein wie Kraft sich g–des Schreien. R. 5, 99; Die mit thurmhohem Toupet | so stolz sich konnte g. Rom. 31 etc. —
3) dazu der Jnfin. als sächl. Hw.: Art und Weise, Benehmen: Trotz seines unwirschen G–s. D. 4, 25; 77 u. o.; auch: Dem Springquell ähnlich, der himmelauf | in toller Gebarung zieht. 2, 181 ꝛc
Anm. Häufig: gebahren, vgl. Bahre, beide von bären, tragen, wie auch Geste (s. Gebärde) v. lat. gero (trage) stammt. S. Bären III.
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