Band
I. Bánd, m., –(e)s; Bände; Bändchen, lein;-:
1) der Deckel eines gebundnen Buchs; die Arbeit des Buchbinders daran (= Ein-B.); ein in solchem Band enthaltnes Buch; der für solchen Band berechnete Theil eines Werks. — Nach dem Format unterscheidet man: Folio-, Quart-, Oktav-, Duodez-, Sedez-B. etc., nach der Art und Weise, namentlich nach dem hauptsächlich verwendeten Stoff z. B.: Atlas-, Kattun-, Leder-, Leinwand-, Maroquin-, Papier-, Papp-, Pergament-, Saffian-, Schwarten-, Schweinsleder-B. etc.; Pracht-B. etc.; namentlich noch: Franz-B. (ganz in Kalbsleder, mit Vergoldung, — ohne diese: englischer B.); Halb-Franz-B. (wo nur Rücken und Ecken ledern); Horn-B. (aus weißem Pergament, das, angefeuchtet und am Rücken stark angezogen, hornhart wird) etc. —
2) = B. (neutr.) z. B.: Durch so wunderbaren B. 1, 339; Einige Bände springen zu lassen. Ph. 4, 31; Der B. der Land- eigenthümer, d. i. Vereinigung zu einem Bunde. Verm. 1, 344; Hängen .. einen rothen B. aus. (s. 461); Den natürlichen B. ihrer Verwandtschaft zerrissen. 35; Ohne sichtbaren B., der sie [die Haare] halten konnte. 4, 83; Weder Hohlkehlen noch rundliche Bände. 1, 406 etc. — So auch Zsstzg.: Die süßesten Freundschaftsbände auflösen. 4, 233; Mit guldenen Halsbänden. 67; An zwei Sahlbänden. Schmj. 202; Zu den weiblichen Reimbänden. 1, XLV etc.
Anm. Eigentl. nicht versch. von II., gewöhnl. auf Bd. I. beschränkt, z. B. auch von der aber unter Ver-B. (s. d.) als gleichbedeutend „der B.“ aufführt. Das m., das 1283 allein aufführt, wie 1, 153 und 2, 67 nur das neutr., ist nicht unbegründet, s. der halsbant, 1, 132a, und nam. Ver-B.
Zsstzg. (s. II.) mit Hauptw. s. o.; ferner: Ein- [1]: Putzen den Putz an, binden den E. ein. IP. 1, 131; Der E. ist theurer als das Buch etc. —
Un-: nicht zu bändigende Person: U., wie lange | noch soll dein Unfug dauern. Lenau 2. 209; Der geniale U. Scherr Sch. 1, 188 etc. —
Ver-:
1) Verbindung; die Handlung des Verbindens und das dadurch Entstandne: Den V. der Poesie mit der Malerei. In politischen Ansichten scheint der formlose V. der Gleichgesinnten sich immer weiter auszudehnen. Ihr Mitgefühl im zartesten V. | mit Anmuth. Die eschene Lanze, | welche den Seiten V. durchkracht. Ov. 2, 268 etc. — Soauch: Gemeindeverbände. Tag. 36; In rechtskräftigen Schutz-V. treten. Or. 2, 23; Holzverbände [bei einem Bau]. 3, 459 etc. —
2) das, womit eine Wunde verbunden wird: Reißt die Verbände | von seinen Wunden weg. Einen V. an-, ablegen etc.
Anm. Zuw. neutr.: Seiner Nerven, Muskeln, Knochen riesenförmiges V. 9, 248; Das Reichs-V. gelöst und die alte deutsche Verfassung gestürzt. N. 5, 341 etc.
Work in progress
Die Arbeiten am Wörterbuch sind noch nicht abgeschlossen. Beachten Sie daher folgende Hinweise:
- Artikel können falsch segmentiert sein.
- Lemmata können falsch aufgelöst sein.
- Die Struktur, v. a. von Lesarten, kann falsch ausgezeichnet sein.
- Falsch erkannte Zeichen sind nicht auszuschließen.
- Faksimiles können fehlen oder falsch beschnitten sein.
- Das generierte TEI/XML kann invalide sein.