Faksimile 0069 | Seite 61
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außen
Āußen, adv.:
Ggstz. innen bez., der Frage ,,wo?“ entsprechend ein Nicht-Miteingeschlossnes, Nicht-Innres, nam. alleinstehnd die äußre am Ggst. haftende Fläche: A. und innen vergoldet; A. ist der ganze Handrücken gefärbt. Burmeister gB. 2, 114; Er kennet von der Welt, was a. sich bewegt | und nicht die innre Kraft. Haller 78; Schlecht a., kostbar innen. Schlegel Cymb. 5. 1 U. o. Zuw. als sächl. Hw.: Weder das A. vom Innen, noch das Oben vom Unten, noch den Ärmel vom Leibstück zu unterscheiden. Kohl J. 1, 90; Haben weder A. noch Jnnen gefunden. G. 3, 98. Ferner abhängig von nach und von, zur Bez. einer auf das Außre, auf das nicht in uns Liegende, oder von dem Außern etc. ausgehenden Wirkung: Eine Bestimmung von a. und ein Verhältnis nach a. G.; Das Verbrechen, wie es nach a. gewirkt, muß von a. gerichtet und bestraft werden. Waldau; Nach a. hin; von a. her; seltner: Sucht .. a.-her die Ruh. Haller 140. Seem.: Seewasser von a. Bords heraufziehen. Bobr. 12a etc. Selten dagegen in dem Gebrauch der heutigen Prosa zur Bez. eines außerhalb unsres gewöhnlichen (umschlossnen oder begränzten) Aufenthalts gelegnen Ortes, so nam. im Ggstz. unsrer Wohnung, des Hauses, der Stadt, der Heimath etc. Hier gilt nämlich gewöhnlich das aus der Verbindung von da und a. entstandne draußen, das also in den folgenden Stellen als das heute in d. Prosa gewöhnlichere zu bez. ist: Und a., horch! ging’s trap! trap! trap! B. 14a; Die Sonne ist [scheint]gar herrlich a. Mörike N. 396. A. am Geländer. Geßner 1, 15; A. am Garten. G. 16, 51; vgl. 1. Mos. 38, 21; 4, 35, 5 etc.; A. vor der Stadt 1, 19, 16 etc.; Setzte sich a. vor die Thüre hin. G. 26, 219; Ich wollt’ sie wäre hier a.! 5, 279; Möchte gerne was Rechts hier a. [in der Fremde ] lernen. 11,76; Ihr, ihr dort a. in der Welt. Sch. 12a etc. Vgl. z. B. noch: Sollst ihn gürten a. auf dem Leibrock. 2. Mos. 29, 5; Die a. [draußen] auf den Dörfern waren. Neh. 11, 25 etc.; Doch stammen sie nicht von a. her, | das Herz nur giebt davon Kunde. Sch. 88a; Wenn man von draußen in die Stube kommt etc.; Hier draußen ist’s besser als in der Stube; Was hör’ ich draußen vor dem Thor, | was auf der Brücke schallen? G. 1, 138; Laß die Bestie draußen! 3, 20; Draußen zu Wenig oder zu Viel, | zu Hause nur ist Maß und Ziel. 27; Da draußen auf den Felsen. 14, 158; Treff’ ich dich draußen im Freien. Sch. 491a. S. auch Heraus, Anm.
Anm. Veralt. ist a. als Präpos. mit Genit. oder Dativ Arzenei so a. des Leibes gebraucht werden. Forer Fischb. 195a; A. dem Zaun. Waldis Es. 4, 78, vgl.: Draußen [außerhalb] der Pforte. H. 9, 100. Ferner nach „von“ mit Dativzeichen: Zeucht an sich von außem und ferrem [fern] hineinwärts. Ryff Sp. 144b etc., so noch: Von außem her. Musäus Ph. 2, 7. Zuw. findet sich verkürztes Auß’ z. B.: Durchs Gedräng von auß und innen. Zschokke 1, 345, und so auch drauß: Wer schoß dadrauß? G. 2, 234 etc., nicht zu verwechseln mit dra us, das dem „aus“ entsprechend auf die Frage woher? antwortet wie drauß(en) auf wo?: Es ist so schwül, so dumpfig hie | und ist doch eben so warm nicht drauß. G. 11, 118; 204 etc. Unüblich ist die gedehnte Form: Daraußen. Luther 1, 266b u. ö., wie auch das mundartl. veralt.: daußen. Uhland V. 248 etc., vgl. Grimm 2, 856 ff. Als mundartlich gilt auch das aus „hie(r)“ ä. entstandne haußen. obgleich es sich nicht nur oft in der Bibel (5. Mos. 24, 11; Spr. 7, 12 etc.), sondern auch bei G. findet: Was will er da haußen stehn? 8, 140; 14, 109; Bleibet haußen 11, 52; Hier haußen. Stein 1, 98; 100; 190, 231 etc. (vgl. 118 hoben = hier oben) und verkürzt: Bindt’s Pferd hauß an. G. 1, 145 etc., vgl. Fouqué 8, 65; Willkomm Sag. 1. 6; Zelter 3, 55 etc. In Nordd. gilt dafür dem binnen entsprechend das plattd. Buten (baußen). Claudius 1, 82; Höfer V. 194 etc., vgl. engl. das die Ausschließung bezeichnende but. Andre mundartliche Zsstzg. z. B.: Wo man die Rosse vor-a. [draußen vorm Wirthshaus] stehen lässt. Gotthelf Sch. 96. Veralt., mundartlich Fortbildungen: Außig a.: fremdländisch, exotisch. Schottel 615: Spate 2, 189, vgl.: Der draußige Direktör [östr. = außerhalb der Stadt]. L. 13, 276; ferner: Der Außner (schwzr.), Ausbürger.