Antworter
Antworterin
Antworter, m., –s; uv. — ~in, f.; –nen:
1) antwortende Person. Br. 2, 226 etc. So auch Be-A.; Der Über-a. der Festung; Ich bin der Ver-a. meiner Handlung, ich bedarf keines Vertheidigers etc., s. Zsstzg. von antworten. —
2) jurist. (veralt.): Einer der vor Gericht antwortet, sich zu verantworten hat, der Beklagte. 207; 47; 3, 1, 386 Z. 31; f. 13, 440; 1, 253 u. o.
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