antwortlich
Antwortlichkeit
Antwortlich, a.: (~keit, f.; –en):
(veralt.) zur Antwort dienend: Keinen a–en Buchstaben überkommen. I, X1V; 1, 383.
Zsstzg. Be-: beantwortbar, was sich beantworten lässt, nam.: Un-b. V. Ant. 2, 29; Un-B–keit der Frage. L. 11, 455 etc. —
Ver-: sowohl von Dingen, die sich verantworten lassen (gw. mit un), als von Personen, die die Verantwortung für Etwas tragen: Der v–e Redakteur; Mancherlei Aufsichten und V–keiten zu übernehmen. Fichte 7, 294; So handeln wir Beide thöricht und un-v. G. Wahlverw. (Tüb. 1800) 1, 29 [G. 15, 16, wie in der Ausg. in 60 Bdn 17, 19 etc. der Druckf. „verantwortlich“]; Mit-v. zu sein für das Wohl des Volks. Lewald: Die Un-v–keit des Reichsverwesers etc.
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