anderbar
Anderbarkeit
Anderbar, a. (~keit, f.), was geändert werden
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kann (ſ. änderlich): Geſetze müſſen, weil für ein fortſchrei-
tendes Geſchlecht beſtimmt ä. (ab-ä.), ſie dürfen aber nicht
wie Moden veränderlich ſein. — Ein unnützes Hadern mit
der un-ä–en Geſtaltung der Geſchichte. Monatsbl. 2, 237a ꝛc.
Zſſtzg. z. B. Áb-: Der Fehler iſt noch a.; iſt un-a.;
Die Un-a–keit des Fehlers ꝛc. — Um-: Der Rock ſitzt nicht
gut, er iſt aber u. — Ver-: Es iſt gut für die Börſe der
Männer, daß die Kleider der Frauen v. ſind, wenn ſie gleich
mit der Veränderlichkeit der Mode nicht Schritt halten kön-
nen ꝛc.
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