amtlich
Amtlichkeit
Āmtlich, a. (~keit, f.; 0):
officiell, im Amt und von Amtswegen geschehnd, dazu gehörend: A–e Pflicht; A. besiegelt und bezeugt; Mich meines a–en Ansehens zu bedienen; A–e Mittheilung etc. — So trug die Kritik das Gepräge der A–keit. 2, 175. — In halb-a–em Tone. Ab. 130; Des polizei-a–en Beschlusses. 2, 411; Zoll-a. abgefertigt etc.
Anm. Versch. ämtisch, ämtlich (häufig z. B. in Mecklenb.), zu einem Amt (3 und 4a) gehörig: Auf ä–em Gebiet wohnen; Jede von einer Behörde ausgestellte Bescheinigung ist eine amtliche, nur die von einem sogen. Amt eine ä–e etc.
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