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amtlich Amtlichkeit
Āmtlich, a. (~keit, f.; 0): officiell, im Amt und
von Amtswegen geſchehnd, dazu gehörend: A–e Pflicht;
A. beſiegelt und bezeugt; Mich meines a–en Anſehens zu be-
dienen; A–e Mittheilung ꝛc. So trug die Kritik das Ge-
präge der A–keit. Devrient 2, 175. In halb-a–em Tone.
Auerbach Ab. 130; Des polizei-a–en Beſchluſſes. Börne 2,
411; Zoll-a. abgefertigt ꝛc.
Anm. Verſch. ämtiſch, ämtlich (häufig z. B. in
Mecklenb.), zu einem Amt (3 und 4a) gehörig: Auf ä–em
Gebiet wohnen; Jede von einer Behörde ausgeſtellte Beſchei-
nigung iſt eine amtliche, nur die von einem ſogen. Amt eine
ä–e ꝛc.