Faksimile 0038 | Seite 30
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ämten
Ämten, intr. (haben):
1) eine Stelle, bes. Verwaltungsstelle bekleiden, darin amtlich wirksam sein: Nach erfolgtem Regierungsantritt amtete Dieser in Kriegsangelegenheiten. Klaiber Plutarch (1829) 4, 153; Der Amtmann ließ zwei Urkundspersonen rufen und begann sofort, eifrig zu a. Kurz Sonn. 265. 2) (mundartl.) ein Hoch- amt halten und übertr. (vgl. abkanzeln, abkapiteln etc.) einen derben Verweis geben: Er hat mit ihm geamtet. Stalder.
Anm. Zuw.: In herzoglichen Diensten amtieren. Holtei Mensch. 2, 91 etc.
Zsstzg. z. B.: Be-: tr.: mit einem Amt versehn: Die Herren, die in der Welt um Anderer Seligkeit willen besoldet und beamtet werden. L. 13, 607; Eine feste sorgenfreie Beamtung. Klencke Gesp. 1, 92; Auerbach SchV. 380 etc. Am gewöhnl. im Part.: Tausende von beamteten Geistlichen ... mich, einen unbeamteten, Laien. Diesterweg Jahrb. 2, VIII; Wir gewöhnlichen, d. h. nicht beamteten Menschen. Waldau (DMus. 1, 1, 130) etc. Auch als Hw.: Die sämmtlichen Beamteten im ganzen Lande. Gotthelf Sch. 224; 22; Ein Regierungsbeamteter und ein Gemeindsbeamteter. 23 etc. Gewöhnl. aber: Bcamter, der bei (in) einem Amt ist, wie Bedienter, der bei (in) einem Dienst ist. Beide Wörter werden wie Ew abgewandelt, also: EinBeamter, Bedienter etc.; der Beamte, Bediente; Mz. die Beamten, Bedienten; ohne Art.: Beamte, Bediente etc. Selten ist fem.: Eine Beamtin. V. Ar. 3, 224, Bedientin. Möser Ph. 4, 368. Zsstzg. (s. Amt) z.B.: Bau-, Berg-, Deich-, Erb-, Erz-, Forst-, Garten-, Gemeinde-, Gerichts-, Hof-, Jagd-, Kirchen-, Kreis-, Kriegs-, Kron-, Post-, Regierungs-, Staats-, Steuer-, Zoll-Beamter etc.; so auch: Ex-B. (gewesener); Groß-B. des königlichen Hauses. König Jer. 3, 198 etc. Dazu: Beamten-schaft, f.;–en, 2, 109; -thum, n., –(e)s; -thümer: Stand, Wesen, Gesammtheit der Beamten etc.: Ein verrottetes Beamtenthum. Auerbach Tag. 27; Ohne für das Beamtenthum gebildet gewesen zu sein, war er Staatsmann geworden. Gutzkow R. 9, 249 etc. -thümlich, a.: büreaukratisch etc.
Ent-: tr.: aus dem Amt entfernen: Du stirbst ent- amtet. Baggesen 2, 270, 1, 118; Sie zu e., hat er vorgeschrieben. Freiligrath Garb. 106.
Ver-: veralt. = beamten. Frisch 1, 25c; Seine Mitveramten [Amtsgenoss sen]. Eppendorf 21 etc.