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alpari Pari
* Alpāri, Pāri (it.), adv.:
(kaufm.) gleichgeltend, ohne Abzug, ohne Aufgeld; auch n., –s; –s: das Verhältnis zweier Münzen nach ihrem innern Werth, z. B.: Daß 20 Gulden (nach dem 20Guldenfuß) = 14 preußischen Thalern (deren 14, wie dort 20 Gulden, auf eine Mark feines Silber gehn), ist ihr (Al-) Pari.