alpari
Pari
* Alpāri, Pāri (it.), adv.: (kaufm.) gleichgeltend,
ohne Abzug, ohne Aufgeld; auch n., –s; –s: das Ver-
hältnis zweier Münzen nach ihrem innern Werth, z. B.:
Daß 20 Gulden (nach dem 20Guldenfuß) = 14 preußiſchen
Thalern (deren 14, wie dort 20 Gulden, auf eine Mark fei-
nes Silber gehn), iſt ihr (Al-) Pari.
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