Allod
allodig
Allōd, n., –es; –e:
Eigengut, im Ggs. des Lehnguts. —
~ig, a.: erb- und eigenthümlich.
Anm. Dies deutsche Wort, aus all (ganz) und Od (Eigenthum, s. Kleinod etc.), wurde früh latinisiert: Allōdi- um, n., –s; –en (vgl. Kleinodien); – āl, a. — S. 352a.: Es wäre dann des Stifters Allodium, Anlot, d. i. Eigengut und nicht Lehen etc. e
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