Allod
allodig
Allōd, n., –es; –e: Eigengut, im Ggſ. des Lehn-
guts. — ~ig, a.: erb- und eigenthümlich.
Anm. Dies deutſche Wort, aus all (ganz) und Od
(Eigenthum, ſ. Kleinod ꝛc.), wurde früh latiniſiert: Allōdi-
um, n., –s; –en (vgl. Kleinodien); – āl, a. — S. Stumpf
352a.: Es wäre dann des Stifters Allodium, Anlot, d. i.
Eigengut und nicht Lehen ꝛc.
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