adeln
Ādeln, 1) tr.:
Adel (in Bed. 1 u. 3) verleihen, erheben: Den Ausdruck, der uns unedel klingt, zu a. Das A. der Gelehrten. Wenn er einen Land- oder Dorfweg zur Zoll- oder Heerstraße adelt. Ph. 2, 279; Geadelt zur Gedankenwürde. etc. — Schiller’s Adlung. — 2) Addeln (s. d.).
Zsstzg. z. B.: Ent-: den Adel nehmen, erniedrigen: Entadelt ist dein fürstliches Geschlecht. MBeer; Arbeiten darf er nicht, er würde sich e. Haler; Entadlung der Göttlichen. Tieck N. 4, 81. —
Hināūf-: Die Menschheit so h. Forster Ans. 1, 241; 225. —
Um-: Scheltworte adelte die Würde des Helikon in zierliche Epigramme um. Immermann M. 2, 137 etc.; wie Spate Án-, Āūf-, Be-adeln hat, die aber ungew. sind.
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