adeln
Ādeln, 1) tr.: Adel (in Bed. 1 u. 3) verleihen,
erheben: Den Ausdruck, der uns unedel klingt, zu a. B.; Das
A. der Gelehrten. Derſ.; Wenn er einen Land- oder Dorfweg
zur Zoll- oder Heerſtraße adelt. Möſer Ph. 2, 279; Geadelt zur
Gedankenwürde. Sch. ꝛc. — Schiller’s Adlung. Stahr. —
2) Addeln (ſ. d.).
Zſſtzg. z. B.: Ent-: den Adel nehmen, erniedri-
gen: Entadelt iſt dein fürſtliches Geſchlecht. MBeer; Arbeiten
darf er nicht, er würde ſich e. Haler; Entadlung der Göttlichen.
Tieck N. 4, 81. — Hināūf-: Die Menſchheit ſo h.
Forſter Anſ. 1, 241; 225. — Um-: Scheltworte adelte
die Würde des Helikon in zierliche Epigramme um. Immer-
mann M. 2, 137 ꝛc.; wie Spate Án-, Āūf-, Be-adeln hat,
die aber ungew. ſind.
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