Achter
Ächter
II. Āchter, Ächter, m., –s; uv.; -in, f. –nen:
Perſon, die achtet, oder ächtet; Jenes außer in Zſſtzg.
(Ver- gewöhnl. mit Uml.) wenig gebräuchlich, Dies
(ſ. Bnecke) ebenfalls, da ſich unmittelbar aus Acht,
Ächter, Aberächter ꝛc. für den in der Acht, Aberacht Be-
findlichen entwickelt hat: Als Feind des Reichs, als offen-
baren Ächter. Uhland; Jahn, M. 195; Bännig oder Achter.
Stumpf 428b. Doch ſ. Friſch u. z. B. Durchächter unter
Durchächten.
Zſſtzg. v. Achter z. B. Āūf-, Be-, Begūt- ꝛc.
ſelten; Beōb- ſehr oft: Guter B. u. Aufmerker. G.;
Menſchen-B. Zimmermann. — Ver-: Des Gelds ein V.
Stumpf 351a; Kretzſchmer Volksl. 2, 307; gew. m. Uml.:
Du, Verächter, meineſt du, man werde dich nicht verachten.
Jeſ. 33, 1; Pſ. 25, 3 ꝛc., oft m. Gen.: Des eignen heiligen
Schwurs V. Platen 6, 21 (ſeltner m. Dat.: Ein V. dem
Neid. V. 3, 5) u. in vielen Zſſtzg. z. B.: Goethe- (Gutzkow
R. 1, 379), Gottes- (Römer 1, 30), Kuß- u. Wein- (Bodenſtedt
2, 173), Liebe- (Gervinus Sh. 1, 313), Menſchen- (Auerbach
Leb. 2, 10), Schrift-(Sch. 102 b), Volks-(Freiligrath Garb. 86)
-Verächter ꝛc. Köſt-V. (der die gewöhnliche Koſt ver-
ſchmäht; wähleriſch überhaupt: Daß ich nicht ſo durchaus
ein eigenſinniger Koſtverächter bin. Tieck Dr. Bl. 1, 145 ꝛc.)
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