Achter
I. Achter, m., –s; uv.:
vom Zahlw. Acht in mehrfacher Bed. (vgl. Achtel):
a) ein aus 8 Einheiten bestehendes Ganze, z. B. Achtpfennigstück (früher in Sachsen); Sonette .., die A. völlig korrekt, u. die Sechser. Sh. 274; Achtling 4, 170. —
b) Acht-Ender. Hirsch. —
c) der 8te Theil eines Ganzen, z.B. eines Mäßes. —
d) zu einem Kolleg v. Achten gehörend. —
e) vom Jahre 8, mit Verschweigung der Tausende und Hunderte: Trinkt! Es ist ein vorzüglicher A. Nam. 1, 90. —
f) die Form einer 8: Der A. ist grade so gezogen, wie du ihn machst. Barf. 35; Hieb euch mit der Peitsche einen A. in der Luft. Nam. 1, 35; Auf dem Knopf od. A. der hintern Haare.
Anm. Mundartl. s. und = after s. d. zumal (Schiff.) in Zsstzg.
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