Achter
Ächter
II. Āchter, Ächter, m., –s; uv.; -in, f. –nen:
Person, die achtet, oder ächtet; Jenes außer in Zsstzg. (Vergewöhnl. mit Uml.) wenig gebräuchlich, Dies (s. ebenfalls, da sich unmittelbar aus Acht, Ächter, Aberächter etc. für den in der Acht, Aberacht Befindlichen entwickelt hat: Als Feind des Reichs, als offenbaren Ächter. M. 195; Bännig oder Achter. 428b. Doch s. u. z. B. Durchächter unter Durchächten.
Zsstzg. v. Achter z. B. Āūf-, Be-, Begūt- etc. selten; Beōb- sehr oft: Guter B. u. Aufmerker. G.; Menschen-B. Zimmermann. —
Ver-: Des Gelds ein V. Stumpf 351a; Kretzschmer Volksl. 2, 307; gew. m. Uml.: Du, Verächter, meinest du, man werde dich nicht verachten. Jes. 33, 1; Ps. 25, 3 etc., oft m. Gen.: Des eignen heiligen Schwurs V. Platen 6, 21 (seltner m. Dat.: Ein V. dem Neid. V. 3, 5) u. in vielen Zsstzg. z. B.: Goethe- (Gutzkow R. 1, 379), Gottes- (Römer 1, 30), Kuß- u. Wein- (Bodenstedt 2, 173), Liebe- (Gervinus Sh. 1, 313), Menschen- (Auerbach Leb. 2, 10), Schrift-(Sch. 102 b), Volks-(Freiligrath Garb. 86) -Verächter etc. Köst-V. (der die gewöhnliche Kost verschmäht; wählerisch überhaupt: Daß ich nicht so durchaus ein eigensinniger Kostverächter bin. Tieck Dr. Bl. 1, 145 etc.)
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