Achter
I. Achter, m., –s; uv.: vom Zahlw. Acht in mehr-
facher Bed. (vgl. Achtel): a) ein aus 8 Einheiten be-
ſtehendes Ganze, z. B. Achtpfennigſtück (früher in
Sachſen); Sonette .., die A. völlig korrekt, u. die Sechſer.
Regis Sh. 274; Achtling V. 4, 170. — b) Acht-Ender.
Hirſch. Nemnich. — c) der 8te Theil eines Ganzen, z.B.
eines Mäßes. Stalder. — d) zu einem Kolleg v. Achten
gehörend. — e) vom Jahre 8, mit Verſchweigung der
Tauſende und Hunderte: Trinkt! Es iſt ein vorzüglicher A.
Hackländer Nam. 1, 90. — f) die Form einer 8: Der
A. iſt grade ſo gezogen, wie du ihn machſt. Auerbach Barf. 35;
Hieb euch mit der Peitſche einen A. in der Luft. Hackländer
Nam. 1, 35; Auf dem Knopf od. A. der hintern Haare.
Anm. Mundartl. ſ. Koſegarten; und = after ſ. d.
zumal (Schiff.) in Zſſtzg.
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