Faksimile 0994 | Seite 1816
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Zwölf Zwölfe Zwölfling Zwölft Zwölftel zwölftens Zwölfter
Zwölf: (s. zwei, Anm. 2d und elf II, Anm., auch über die Fortbild. und die Ausspr. in den verlängerten Formen) Zahlw.:
zwei über zehn (12): Die z.Apostel; Die z. Stämme Jsrael’s; Das Jahr hat z. Monate; In den z. Nächten (s. d. 1c und zwölft 3). Pfeiffer Germ. 2, 232; Die Uhr ist z., halb z.; [Man sagt] von einem so [schief] gesetzten Hute, er weise auf halb z. Lichtenberg 5, 273 etc.; auch: Hasardspiele: .. Stoßen, Häufchen, Halb-z. Volksz. 13, 21 (Im edlen Halb-z.-Spiel. Kapper Chr. 2, 36, frz. Onze et demi) etc. Ohne darauf folgendes Hw. auch verlängert: z–e; Dat.: z–en, z. B.: Seine „zwelff“ Jünger. . . Diese „zwelffe“. Matth. 10, 4; Es sollten ihrer [der Richter] 24 sein, Anfangs begnügt man sich mit z–en. G. 22, 94 und von der Uhr: Schon aber z–e brummt’s vom Thurm. Prutz W. 125; Nach z–en. G. Stein 1, 229; Zwischen eilf und z–en. W. 20, 41 etc.; seltner hier mit Artik.: Wie die Z–e tönen feierlich. Freiligrath SW. 1, 398 etc.; Morgen vor den Z–en. Reithard 46; 242 etc.; ugw. im Genit. (mit Artik.): Der z–er Thiere Zahl. Logau 2, 243 [von den z. Zeichen des Thierkreises], vgl.: z–er-lei und (s. Lei, Anm.) dafür veralt.: Von zwölferei unterschiedlichen Sprachen. Garzoni 549a.
, m., –s; uv.:
s. Achter I; Zehener (z. B. 1c und 5), nam. auch als Name verschiedner Münzen, s. Schm. und z. B. (= Zwölfkreuzerstück). Hebel 3, 115; 201 etc.
~ling, m., –(e)s; –e:
Eins aus einer Gesammtheit von Zwölfen: Ein ungeheures Dutzend von Geflügel, | (denn jeder Z. war nicht minder als ein Strauß). Baggesen 4, 62 etc.
~t: 1) Ordnungszahl zu zwölf (s. d.):
Am z–en dieses Monats; Der z–e Theil; Selb (s. d. 1) z., seltner: Der Schiffer selb-z–er in eine Barke sprang. Simrock Gudr. 112 etc. 2) Ge-z. (vgl. gedreiet): in einer Gesammtheit von zwölfen: Wo auf ihren Ehrenthronen | sitzet die gezwölfte Zahl. Lieders. 164b = die Zwölfe sitzen. 3) subst. in Mz.: Die Zwölften...: die zwölf Tage zwischen Weihnachten und dem Fest der 3 Könige. V. Sh. 2, 604; In den Z–en. V. 2, 12; In den s. g. Z–en sollen keine abergläubischen Dinge betrieben werden. Rötger 2314; Der ewige Jäger, der übern Z–en sein Thun so hat. Claudius 1, 115 etc., s. Nacht 1c und Innernachtszwirn etc.
~tel, n., –s; uv.:
s. Theil 5b.
~tens, adv.:
in zwölfter Stelle (vgl. erstens; achtens etc.).
~ter, m., –s; uv.:
eine Gesammtheit von zwölf Stück, Dutzend (s. d. und Zwölfer): Ein Z. Bretter. Adelung; Fünfhundert, gezählt zehn Z. auf jegliches Hundert. Mohnike Fr. 13.