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bevorzugen
Be~vōrzugen, tr.:
mit persönl. Obj.: Einen b., ihn mit einem Vorzug (s. d. 5) ausstatten, versehn etc.; Ein Kind im Testament b.; Nur wenig Bevorzugte erhielten Zutritt. Freytag Hdschr. 3, 83; Gotthelf Sch. 156; Höfer V. 257 etc.; im adjekt. Partic. pass. auch meton.: Sich neidlos Denjenigen unterordnen .., welchen der Wille Gottes bevorzugtere Verhältnisse angewiesen. Lewald W. 3, 145 etc. Dazu: Bevorzugung. NRom. 1, 91; Hartmann N. 1, 315 etc.; Privilegien und Kastenbevorzugungen. Herrig 30, 4; Die alte Ständebevorzugung. 5 etc.