Zese
Böte)
~ner
~ener
Zēs~e, f.; –n:
Art Fischerzeug, das, an ein Fahrzeug befestigt, in gradem Zuge durchs Wasser bewegt wird (s. mhd. zisemen, in grader Linie fortgehen etc. 3, 872 und schwzr. zisen: in Einem fortgleiten, wie in unaufhaltbarem Zuge etc. 2, 475 ff.): Des Sommers gehen über 100 Z.-Kahn darauf, Das find kleine Schiffe, die können gegen und mit dem Winde segeln, da hängen die Zesener ein Netz an, welches eine Z. heißt und segeln damit das Haff auf und nieder und fischen so. 2, 402; Pom. 6, §5; Unter „Zeesen“ werden hier Fischerzeuge verstanden, die nur aus einem Sacke 217* bestehen, welcher an zwei mit Strohwischen oder Spänen besteckten Leinen durch 1 oder 2 Schiffsgefäße (Kähne oder
Böte) mit Segeln oder Rudern durch das Wasser fortbewegt wird. Preuß. Gesets. (59) 456. Zsstzg. z. B.: Gr u-Z. (461; 462), kleinmaschig, zum Fangen der „Gru“ (in Mecklbg. „Grau“, vgl. Anm. zu Gruse, grün etc.) oder schonungsbedürftigen Fischbrut und daher im Allgem. verboten; Stint-Z. (458; 461), zum Fangen der Stinte etc. mit Maschen von ¹ “; Tagler-Z. (457), von zwei parallel segelnden Böten fortgezogen, wie: die Tucker- und Zollner-Z. (ebd.) von zwei solchen Kähnen, während die Trift-Z. von einem quer vor dem Winde treibenden Boot, wie die eig. Z. von solchem Kahn fortgezogen wird, s. Tucker. —
~(e)ner~(e)ner, m., –s; uv.: ein mit der Zese Fischender. ebd.
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