Zar
Czar)
* Zār (russ. apь, oft in unnöthig frz. Schreibw.: Czār), m., –(e)s, –en; –e, –en:
russischer Kaiser, z. B. Genit.: Des Z–es. Reis. 25b; 26b etc.; Des Z–s. 72a; Pol. 73; 664a etc., häusiger: Des Z–en. 662a; 663a; 673b; Arm. 17; Wil. 1, 3; 123; 137; 2, 227; Slav. V. 143 etc.; Dat.: Dem Z–en. 145; W. 1, 247; W. 62 etc.; Dem Z. Frz. 134; Wil. 1, 151; 1, 43a; 662a; 664b etc.; seltner: Dem Z–e. SW. 6, 279 etc.; Acc.: Den Z–en. W. 155; Neuböhm. 133; Den Z. Tscherk. Lied. 41 etc. Dazu weibl.: Die Z–in. 4, 74; Bl. 1, 417 etc.; ferner: Das Zarenthum. R. 5, 316; 14, 25 etc.; Die zarische Verlobte. 666a; Geheim. Gsch. 7, 380; Reis. 26b (vgl.: Die empfangnen „zaarschen“ Gutthaten. ebd.; Ihre „Zaare“ Majestät. 27a u. o.).
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