zahlbar
Zāhlbar, a.:
1) was zu zahlen (s. d. und Zsstzg.) ist. Eine in Cyrene z–e Anweisung. 23, 310; Z–e Sitzungen einer Kommission. 13, 187, wofür Diäten etc. zu zahlen sind etc.; Ein Wechsel ist un-z. [noch nicht z. oder aus-z.]. (ugw., vgl. 2); Eine in Raten ab-z–e Schuld; Den vollen un-be-z–en Werth einer freiwilligen schönen Handlung. 9, 245; Eisenbahnobligationen, die nicht vor den 80er .. Jahren rück-z. sind. 12, 205 u. ä. m. —
2) oberd., im Ggstz. = zahllos (s. d.); ohne Zahl (s. d. 2), z. B.: Ohn-z. viel. EfA. 1, 200 und nam.: Un-z. viel. 80; Eine un-z–e Anzahl. 306; Un-z–e Bosheiten. 1, 458b; IV; 35b; 3, 4 etc.; Die wenigen Juden, die unter so un-z–lichen Christen wohnen. 2, 12 etc., wofür die heutige Schriftspr.: Unzählig (s. d.) und mit leichter Nüance: Unzählbar (s. d.) gebraucht.
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