Welch
† Wélch, adj.-pron.:
(s. Leiche, Anm.): 1) bezügl. Fw., s. Der 3. — 2) fragendes Fw., entsprechend auch in Ausrufsätzen, s. auch II Ein 2b. — 3) unbest. Fw., bes. auch mit vorstehndem irgend (s. d. 1) = irgend ein (z. B.: Unterwürfigkeit unter die Beschlüsse irgend-w–es Erbprinzen. M. 3, 338; Du hast ihm doch keine Vertraulichkeiten irgend-w–er Art verstattet? Hoh. 1, 144 etc.) und dessen Mz. vertretend; auch: Et-w. (s. im Buchst. E); auch, wie einig (s. d. III 1), in aufeinanderfolgender Wiederholung: W–e auch Bäume kletternd, | w–e in Klüfte schmetternd, | w–e an Stämme prallend, | w–e ins Wasser fallend. N. 146; Hier ist Fleisch, w–es gekocht und w–es gebraten. — 4) ugw. Fortbild. zu 2: Eine Beschaffenheit oder, wie man es jetzo nennen will, eine Welch- und Welcherleiheit andeuten. 2, 92.
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