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wehrhaft wehrig wehrlich wehrsam Wehrschaft Wehrung
Wêhr~haft, a.:
wehrbar (s. d. 1 und wehrlich): Wenn die Lehrjahre [des Jägers] vorbei sind.., daß der Lehrjunge w–ig gemacht wird [mit dem Seitengewehr]. Döbel 3, 106b; Wenn der eine Körper durch die Umwindung [der Schlange] wehrlos gemacht ist; wenn der andre zwar w., aber verletzt ist. G. 30, 315; Der Hasser lehrt uns, immer w. bleiben. 13, 276; Ein w–es und tapfres Volk. .. Der wehrbaren Mannschaft. DMus. 14, 1, 740; Mügge Rom. 3, 1, 253; Die W.-Gemachten bildeten .. die Besatzung. Rüstow gK. 95; Schaidenreißer 12b; In einem engen und von Natur w–en Ort. Stumpf 602a; Wackern. 2, 25¹³; 3, 1056¹³ etc.; Deutschlands W–igkeit zur See. Oppenheim 12, 269; Den kleinen un-w–en Vögeln. Stumpf 612a etc.
~ig, a.:
(s. Wehr I; II 9 und Wehrgut) Die Eigenthümer w–er oder stimmbarer Ländereien von den Un-W–en unterschieden. Möser Osn. 1, 256; 225; 43 etc.
~lich, a.:
wehrhaft: Voll w–er Leut. Berlichingen 116; Des W–en Muth. Görres H. 1, 153; 154; Nur ehrliche, w–e Männer dienten in der Landwehr. Jahn M. 220; 242; Kamen w. angesprungen. Simrock Gudr. 856; Wiewohl das Schloß zu unsrer Zeit wider das Geschütz gar nicht w. wäre, aber damals nicht un-w. gewesen. Stumpf 421b; W–keit, s. Frisch 2, 430b.
~sam, a.:
zur Wehr zu dienen geeignet: Von edlen Waffen .. ein w. Eigenthum. Fouqué Dr. 1, 96; Ein w–er Schild in der Noth. Pyrker 261 etc.
~schaft, f.; –en:
wehrhafte Mannschaft (vgl. Wehr I 5); eine Gesammtheit von Waffentragenden: Neben einer solchen von sich abhängenden W. konnte die königl. Gewalt nicht bestehen. Gutzkow R. 6, 320.
~ung, f.; –en:
s. wehren und Zsstzg. und Währung.